FACHÄRZTLICHE
ZWEITMEINUNG

Wenn Sie sich nicht sicher sind, Zweifel haben und eine zweite Meinung für Ihre Entscheidungen benötigen, haben Sie als Patient die Berechtigung, eine zweite ärztliche Meinung in Ihre Evaluation einzubeziehen.
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Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit!

Fachärztliche Zweitmeinung

Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung gehört zu Ihren Patientenrechten.
Ihnen wurde eine ärztliche Diagnose gestellt und eine Behandlung oder eine medikamentöse Therapie empfohlen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, Zweifel haben und eine zweite Meinung für Ihre Entscheidungen benötigen, haben Sie als Patient die Berechtigung, eine zweite ärztliche Meinung in Ihre Evaluation einzubeziehen.

Grundsätzlich haben alle Patienten das Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung.
Darüber hinaus haben alle Ärzte die Verpflichtung, in solchen Fällen zu kooperieren, wenn Patienten den Wunsch nach einer Beurteilung durch einen zweiten unabhängigen Arzt äußern.

Insbesondere, wenn verschiedene Therapiemöglichkeiten zur Wahl stehen oder Entscheidungen über komplexe Eingriffe getroffen werden müssen, kann es sinnvoll sein, bei einem zweiten Facharzt Rat einzuholen.

Um jedoch den Zeitaufwand und die Kosten möglichst gering zu halten, sollten alle bereits erfolgten Untersuchungen und alle erhobenen Befunde und Gutachten dem Zweitarzt zur Durchsicht zur Verfügung gestellt werden.
Trotzdem kann es notwendig sein, eigene und ergänzende Untersuchungen für eine valide Beratung durchzuführen.

Die ärztliche Zweitmeinung kann Ihnen als Patient durch das Ausräumen von Zweifeln ein noch sichereres Gefühl verschaffen. Sie kann auch als unabhängige Begutachtung des ärztlichen Erstbefundes helfen, eine Fehldiagnose oder Fehlbehandlung zu vermeiden.
Im besten Falle bestätigt die Zweitmeinung die Einschätzungen, Beurteilungen und Empfehlungen des ersten Arztes. Dies kann durchaus zu einer Festigung Ihrer Entscheidungen und zur Verbesserung des Arzt-Patienten-Verhältnisses beitragen.

Zweitmeinungen sollten jedoch nur bei schwerwiegenderen Entscheidungen oder ernsteren Zweifeln eingeholt werden, um unnötige Kosten für das Gesundheitssystem zu vermeiden.

Prinzipiell werden alle Leistungen der ärztlichen Zweitmeinung zusätzlich zur Erstuntersuchung über die Krankenversicherung abgerechnet.
Welchen Weg Sie nach dem Einholen von zwei Meinungen einschlagen und von welchem Arzt Sie sich in Zukunft weiter behandeln lassen, steht Ihnen frei.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

Anfahrt

Kardiologie Dörner
Himmelgeister Straße 70
40225 Düsseldorf

Anfahrt mit Google Maps (link)

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